Ihre Anleitung zum Stromwechsel
Kurzanleitung für den Wechsel des Stromanbieters
Der 1. Schritt beim Anbieterwechsel besteht darin,
mit dem neu gewählten Anbieter in Kontakt zu treten.
Über die erforderlichen Daten kann man sich beim Tarifrechner informieren.
Üblicherweise wird außer einer Übersicht über alle regionale Anbieter und deren Tarife auch
eine Verlinkung zum jeweiligen Stromversorger angeboten.
Dies ist wichtig, um die erforderlichen Vertragsbedingungen zugeschickt zu bekommen.
Teilweise werden diese beim Stromtarifrechner auch als Download zur Verfügung gestellt.
Sie sollten nicht selbst beim alten Anbieter kündigen,
denn dies wird bei erfolgreichem Vertragsabschluss und der entsprechenden Vollmacht vom Kunden,
vom neuen Versorger übernommen.
Sollte ein Stromanbieterwechsels aufgrund eines Umzuges erfolgen,ist zu beachten,
dass man automatisch einen Tarif des örtlichen Netzbetreibers von
12-monatiger-Gültigkeit erhält.
Wenn man einen anderen Stromanbieter ausgewählt hat,
muss die Stromreglung vor dem Einzug und der ersten Stromentnahme geregelt sein.
Folgende Aspekte sind bei der Stromauswahl zu beachten: Am sinnvollsten ist es,
wenn die feste monatlichen Grundgebühr und dem Preis pro Kilowattstunde niedrig sind.
Außerdem sollte man darauf achten, dass Mehrwertsteuer, Stromsteuer sowie Zähler-
und Durchleitungsgebühr im Preis enthalten sind und nicht nachträglich das
vermeintlich gute Angebot verfälschen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der
Service und die Möglichkeit, dass Ansprechpartner vor Ort sein können. Für
manche Kunden ist eine Aufschlüsselung des Energieträgermix in die prozentuale
Beteiligung von Kohle, Erdöl, nuklearer und regenerativer Energiequellen von
großer Wichtigkeit. Zu beachten ist auch, ob der Zähler, der Eigentum des
Energielieferanten ist, ausgetaucht werden muss und ob dies mit Kosten verbunden ist.
Üblicherweise wird dies zwischen den Lieferanten geregelt. Der alte Lieferant bleibt
aber für die Instandhaltung zuständig. Beim Wechsel innerhalb eines Mietshauses
ist nur möglich, wenn der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Versorger und damit
einen separaten Zähler hat. Anderenfalls müssen sich die Mietparteien untereinander
abstimmen.